Aufstiegs-BAföG

Vom Meister zum Aufstiegs-BAföG

Eine Förderung Ihres Meisterlehrganges kann über das sogenannte „Aufstiegs-Bafög“ (ehemals Meister-BAföG) per Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen erfolgen.

Als rechtliche Grundlage dient das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“, kurz AFBG, welches von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird.
Das AFBG garantiert, dass jeder das Recht auf Weiterbildungsmaßnahmen hat – damit sollen vor allem Fachkräfte gefördert werden.

Die Fortbildungskosten umfassen einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.

 

Eine aktuelle Liste der zuständigen Förderämter finden Sie hier: Förderämter
Die Antragsformulare finden Sie online hier: Antragsformulare