Meister*in für Veranstaltungstechnik (IHK)

Bereits seit 1997 besteht die Möglichkeit, sich zum*zur Meister*in für Veranstaltungstechnik zu qualifizieren. Der Lehrgang ist bundeseinheitlich, staatlich anerkannt.

INFO: In der neuen Prüfungsverordnung für Meister*innen für Veranstaltungstechnik wird  ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr nach Fachrichtungen unterschieden.

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der*die geprüfte*r Meister*in für Veranstaltungstechnik in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Art und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen für verschiedene Veranstaltungsformen tätig zu sein (siehe Verordnung).

INHALTE

Die Fortbildung ist in drei Hauptmodule unterteilt, welche sich über mehrere Monate erstrecken und jeweils mit einer Prüfung durch die IHK abschließen. Um eine berufsbegleitende Fortbildung zu ermöglichen, wird der Lehrgang in Blöcken (ca. 1 Woche Unterricht pro Monat) stattfinden.

Lern- und Arbeitsmethodik

  • Praktische Hilfe für die Organisation des Lernens

Teil I – „Veranstaltungsprozesse“

  • Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Prozesse
  • Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte

Teil II – „Betriebliches Management“

  • Betriebsorganisation
  • Personalorganisation
  • Personalführung

Teil III – Veranstaltungsprojekt

  • Vorbereitung des Veranstaltungsprojektes

 

Wichtige Fakten

  • Die gesamte Fortbildung streckt sich über ca. 15 Monate und ist berufsbegleitend.
  • Blockunterricht von Montag bis Donnerstag (09:00 Uhr bis 16:00 Uhr) und am Freitag (09.00 bis 15:00 Uhr) am Standort Berlin-Neukölln oder Online.
  • Start des Lehrgangs ist der 13.01.2025.
  • Alle Lehrgangsinhalte sind auf unserer Lernplattform abrufbar.

 

VORAUSSETZUNGEN

Zur Prüfung zugelassen sind Personen, die Folgendes nachweisen können:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

 

Im Vorfeld sollten Sie sich mit der Kammer in Verbindung setzen. Dort kann Ihre Voraussetzung individuell geklärt werden. Informationen hierzu erhalten Sie unter:

IHK-Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

 

LEHRMETHODEN

Jeder Unterrichtstag wird als Videostream online zur Verfügung gestellt, so dass sich unsere Kursteilnehmer*nnen die Aufzeichnungen zu einem späteren Zeitpunkt oder im Live-Stream von einem anderen Ort anschauen können.

 

Der Lehrgang kann als Präsenzkurs oder/und Online-Kurs gebucht werden.

Präsenz: Wenn Sie sich für den Präsenzkurs entschieden haben, dann sind Sie für den Blockunterricht bei uns vor Ort. Sie haben aber auch die Möglichkeit am Online-Kurs teil-zunehmen, wenn es Ihnen zeitlich mal nicht möglich ist, die Schulungsstätte aufzusuchen.

Online: Der Unterricht findet in unserem „virtuellen Klassenraum“ statt. Sie bekommen von uns einen Zugang zu unserer Lernplattform und können bequem von zu Hause aus, dem Klassenraum beitreten und per Ton, Chat und Video mit unseren Dozent*innen und weiteren Teilnehmer*innen kommunizieren.

Unsere Online-Sessions werden täglich aufgezeichnet und können zu einem späteren Zeitpunkt zeit- und ortsunabhängig abgerufen werden.
Des Weiteren stehen Ihnen auf unserer eigenen webbasierten Lernplattform weitere Unterlagen sowie Fragenkataloge zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, einzelne Module regelmäßig zu wiederholen, um Ihr Wissen zu festigen.

 

ABSCHLUSS

Nach erfolgreicher Prüfung vor der IHK erhalten Sie den*die „Geprüfte*n Meister*in für Veranstaltungstechnik (IHK)“.

 

Prüfungstermine:

Teil I – „Veranstaltungsprozesse“ am 08.10.2025/09.10.2025
Teil II – „Betriebliches Management“ am 10.04.2026
Teil III – „Veranstaltungsprojekt“ Beginn März 2026 (Anmeldeschluss 31.01.2026)

 

 

ZEITRAUM, DAUER, PREIS

Kurs Zeitraum Dauer Preis Verfügbarkeit
090105 13.01.2025 – 17.03.2026 15 Monate 7990 € jetzt anfragen

Förderungsmöglichkeiten

  1. Aufstiegs-BAföG

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