Die Bundesregierung führte im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein, um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe an Weiterbildungen zu erleichtern,
Wer bekommt den Prämiengutschein?
1. Arbeitszeit: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder Sie sind in Elternzeit oder Pflegezeit.
2. Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr ist höchstens 20.000 Euro hoch. Wenn Sie verheiratet sind: Das zu versteuernde Einkommen von beiden Ehepartnern
zusammen ist höchstens 40.000 Euro hoch.
Prüfen Sie doch gleich schnell und unkompliziert, ob vielleicht auch Sie einen Prämiengutschein erhalten können: Vorab-Check
Wenn ja, dann finden Sie Ihre Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratungsstellen