Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung für Ihr Personal!

Weiterbildung von Beschäftigten

Wenn Unternehmen als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind, dann kann die Weiterbildung von Beschäftigten mit dem Qualifizierungschancengesetz durch die Agentur für Arbeit unterstützt werden. Zusätzlich kann ein Zuschuss zum Gehalt des Mitarbeiters erfolgen. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von der Unternehmensgröße, dem Alter des einzelnen Beschäftigten und dem jeweiligen Weiterbildungsbedarf.

 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderleistung erfüllt sein: 

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.

 

NEU

  • Eine Förderung ist mit Beginn der Corona-Pandemie auch bei Kurzarbeit möglich.